Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die in den Gebührenrichtlinien 2007 dargelegten Ausführungen des BMF zur Gebührenpflicht bei Faxurkunden und e-mails einer kritischen Analyse. Urtz nimmt in diesem Zusammenhang auch zur Definiton des Urkundenbegriffs im GebG und zur Auslegung der Unterschrifts- und Papierfiktion in § 18 Abs 1 GebG Stellung und übt besondere Kritik an der unterlassenen Abgrenzung zwischen " einfachen" Signaturen und " sicheren elektronischen Signaturen".

