Zusammenfassung: Der Autor gibt einleitend einen Überblick über die geplanten materiellen Rechtsänderungen im Finanzstrafrecht, z.B. im Bereich der Strafbarkeit wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat oder der Strafbarkeits- oder Vollstreckbarkeitsverjährung. Darauf aufbauend nimmt er zur Neugestaltung des strafgerichtlichen Vorverfahrens Stellung und erläutert, welche Konsequenzen sich daraus für die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im FinStrG ergeben. So beschreibt er z.B. die neuen Ermittlungsbefugnisse der im Dienste der Strafjustiz tätigen Finanzstrafbehörden, die maßgeblichen Verfahrensprinzipien sowie die Beschuldigten- und Opferrechte. Kritik übt Baritsch insbesondere an der unterlassenen Übernahme des materiellen Beschuldigtenbegriffs des § 48 Abs 1 Z 1 StPRefG, der unsystematischen Einfügung der Verfahrensprinzipien und der unterlassenen Implementierung eines allgemeinen Verschlechterungsverbots.

