Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich, erfordert aber keine Eintragung im Firmenbuch.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG; § 12 FBG; § 17 FBG
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Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich, erfordert aber keine Eintragung im Firmenbuch.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG; § 12 FBG; § 17 FBG
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