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Keine Eintragung einer Verzichtserklärung eines Stifters in das Firmenbuch

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 85 - 87 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich, erfordert aber keine Eintragung im Firmenbuch.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG; § 12 FBG; § 17 FBG

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