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BMF: Erlasskorrektur - Kirchenaustritt, Gebühren

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 93 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der gegenständliche Erlass gibt bekannt, dass die Erklärung oder Eingabe des Kirchenaustritts an die Behörde keiner Gebühr nach dem Gebührengesetz unterliegt.

Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6

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