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Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Befreiung vom Wettbewerbsverbot

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 74 - 75 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der Gesellschafter-Geschäftsführers besitzt bei Widerruf seiner Entbindung vom Wettbewerbsverbot kein Stimmrecht.

Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 4 GmbHG; § 24 Abs 1 GmbHG; § 41 GmbHG; § 879 ABGB; § 228 ZPO

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