Zusammenfassung: Sofern der Verwaltungsrat einer GmbH Kompetenzen eines Aufsichtsrats besitzt, sind auch die Regelungen bezüglich der Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ArbVG
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Zusammenfassung: Sofern der Verwaltungsrat einer GmbH Kompetenzen eines Aufsichtsrats besitzt, sind auch die Regelungen bezüglich der Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ArbVG
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