Zusammenfassung: Eine formfreie Übereinkunft über die künftige Abtretung von GmbH-Anteilen begründet keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG; § 21 BAO; § 24 BAO; § 78 Abs 1 GmbHG; § 76 Abs 2 GmbHG
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Zusammenfassung: Eine formfreie Übereinkunft über die künftige Abtretung von GmbH-Anteilen begründet keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG; § 21 BAO; § 24 BAO; § 78 Abs 1 GmbHG; § 76 Abs 2 GmbHG
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