Zusammenfassung: Das OLG München lehnt die konstitutive Registrierung der Verschmelzung auf eine Scheinauslandsgesellschaft im Register für Zweigniederlassung ab.
Rechtsgrundlagen: Art 48 EG; § 13 dHGB; § 234 EG
Zusammenfassung: Das OLG München lehnt die konstitutive Registrierung der Verschmelzung auf eine Scheinauslandsgesellschaft im Register für Zweigniederlassung ab.
Rechtsgrundlagen: Art 48 EG; § 13 dHGB; § 234 EG
