§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH beurteilt das Vorliegen eines Mantelkaufs bei Einstellung einer erfolglosen Geschäftstätigkeit.
VwGH 26.7.2006, 2004/14/0151
§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH beurteilt das Vorliegen eines Mantelkaufs bei Einstellung einer erfolglosen Geschäftstätigkeit.
VwGH 26.7.2006, 2004/14/0151
