Zusammenfassung: Die Löschung einer nicht existenten Zweigniederlassung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs 2 FBG. Die künftige Gründung einer Filiale besitzt keine Eintragungsfähigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 13 HGB
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Zusammenfassung: Die Löschung einer nicht existenten Zweigniederlassung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs 2 FBG. Die künftige Gründung einer Filiale besitzt keine Eintragungsfähigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 13 HGB
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