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OLG Wien: Löschung einer niemals bestandenen Zweigniederlassung

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 310 - 311 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Löschung einer nicht existenten Zweigniederlassung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs 2 FBG. Die künftige Gründung einer Filiale besitzt keine Eintragungsfähigkeit.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 13 HGB

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