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Grosser Verein - welche Anhangangaben erforderlich?

GesellschaftsrechtDellinger, ao. Univ.-Prof. Dr. MarkusGeS aktuell 2006, 216 - 218 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Durch die Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften im VerG 2002 für große Vereine müssen Letztere für 2005 erstmals nach § 22 Abs 2 VerG einen erweiterten Jahresabschluss inklusive Anhang erstellen. Als schwierig erweist sich die Erstellung für Absch

Rechtsgrundlagen: VerG 2005; § 32 Abs 4 VerG 2002; § 22 Abs 2 VerG

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