Zusammenfassung: Durch die Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften im VerG 2002 für große Vereine müssen Letztere für 2005 erstmals nach § 22 Abs 2 VerG einen erweiterten Jahresabschluss inklusive Anhang erstellen. Als schwierig erweist sich die Erstellung für Absch
Rechtsgrundlagen: VerG 2005; § 32 Abs 4 VerG 2002; § 22 Abs 2 VerG

