Zusammenfassung: Laut OGH gibt es zwei Möglichkeiten, den Entlastungsbeweis nach § 27 URG über fehlende Kausalität der Antragsunterlassung auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens zu erbringen: Einerseits durch den Nachweis, dass trotz rechtzeitiger Antragsstellung
Rechtsgrundlagen: § 27 URG

