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Zum Entlastungsbeweis bei der Geschäftsführerhaftung nach URG

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 120 - 121 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Laut OGH gibt es zwei Möglichkeiten, den Entlastungsbeweis nach § 27 URG über fehlende Kausalität der Antragsunterlassung auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens zu erbringen: Einerseits durch den Nachweis, dass trotz rechtzeitiger Antragsstellung

Rechtsgrundlagen: § 27 URG

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