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VwGH: " Außer Streit stellen" eines Sachverhaltes im Abgabeerfahrensrecht

GesellschaftsrechtAlthuber, Dr. Franz LL.M.GeS aktuell 2006, 31 - 33 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 115 Abs 4 BAO; § 280 BAO

Nach Rechtsmeinung des VwGH existiert im Abgabeerfahren kein Außer Streit stellen von Sachverhalten. Bis zum ergehen der Berufungsentscheidung können daher auch einvernehmliche Tatbestände jederzeit zur Berücksichtigung vorgebracht werden.

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