Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob Steuerberater zur Parteienvertretung in VwGH-Verfahren legitimiert sind. In diesem Zusammenhang nimmt er insbesondere zur Auslegung und Analogiefähigkeit des § 3 Abs 2 Z 10 WTBG Stellung und vertritt resümierend die Ansicht, dass die Vertretungslegitimation in § 3 Abs 2 Z 10 WTBG auf die Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begrenzt ist.

