Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den telos und Anwendungsbereich des am 30.12.2003 bzw 1.4.2005 in Kraft getretenen deutschen Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit bzw des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung. Dabei nimmt er auch zu den Kontroll- und erweiterten Ermittlungsbefugnissen de Steuerbehörden Stellung und verweist auf die bislang nur geringe Inanspruchnahme der normierten Billigkeitsmaßnahmen.

