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Zuständigkeit für Drittschuldnerklage auf Einzahlung der Stammeinlage

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2005, 234 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Die Drittschuldnerklage gegen einen GmbH-Gesellschafter auf Einzahlung der noch offenen Stammeinlage muss vor den Handelsgerichten geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 Z 6 JN; § 92b JN

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