Zusammenfassung: Die Drittschuldnerklage gegen einen GmbH-Gesellschafter auf Einzahlung der noch offenen Stammeinlage muss vor den Handelsgerichten geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 Z 6 JN; § 92b JN
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Zusammenfassung: Die Drittschuldnerklage gegen einen GmbH-Gesellschafter auf Einzahlung der noch offenen Stammeinlage muss vor den Handelsgerichten geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 Z 6 JN; § 92b JN
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