Zusammenfassung: Der Autor gibt eine übersicht über die in einer Entwurfsvorlage für eine Novellierung des KMG vorgesehenen Ausnahmetatbeständen und erläutert, unter welchen Voraussetzungen für Groß- und qualifizierte Anleger sowie bei Angebotslegung an weniger als 100 qualifizierte Anleger keine Prospektpflicht besteht. Dabei nimmt er auch zur Begründung einer nachträglichen Prospektpflicht und zur Erstellung des Emissionskalenders Stellung.

