§ 31 Abs 1 PSG; § 1 Abs 2 PSG; § 15 Abs 2 PSG; § 20 Abs 3 PSG; § 23 Abs 2 PSG; § 30 PSG; § 35 Abs 3 PSG
Der OGH erörtert, dass ein rechtsunwirksam bestelltes und bereits abberufenes Mitglied des Stiftungsvorstands nicht legitimiert ist, eine Sonderprüfung der Privatstiftung zu beantragen.

