Zusammenfassung: Der Autor verweist auf eine im AbgÄG 2004 vorgesehene Rechtsänderung, die bei Zuwendungen von Privatstiftungen eine Kürzung der fiktiven Anschaffungskosten um negative Anschaffungskosten oder aber um negative Buchwerte des zugewendeten Betrags vorsieht.
Rechtsgrundlagen: § 20 UmgrStG; § 15 EStG; § 4 Abs 11 Z 2 lit a EStG; § 15 Abs 3 Z 2 lit b EStG

