Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die durch Umgestaltung der Emitten-Compliance-Verordnung und des BörseG bedingten Rechtsänderungen bei den Offenlegungspflichten des Vorstands, Aufsichtsrats oder sonstiger leitender Angestellter bei der Wertpapierausgabe. Hauptaugenmerk liegt auf einer Darstellung des persönlichen Geltungsbereichs des ö§ 48d Abs 4 BörseG. Erwägungen zu den Formal- und inhaltlichen Vorgaben der gebotenen Meldungen runden den Beitrag schließlich ab.

