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Änderungen im Aufsichtsrat - Anzahl der Stückaktien - Alleinaktionär

GesellschaftsrechtWilhelm BirnbauerGeS aktuell 2005, 117 - 118 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Birnbauer verweist auf eine Rechtsänderung im FBG durch Art III des GesRÄG 2004, BGBl I 2004/67, die eine firmenbücherliche Registrierung der Menge an Stückaktien und der Daten der Alleinaktionäre vorsieht. Eine Musteranmeldung ist dem Beitrag beigeschlossen.

Rechtsgrundlagen: Art III GesRÄG 2004, BGBl I 2004/67; § 11 FBG; § 12 HGB

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