§ 26 Abs 5 lit a UStG 1994
Der VwGH betont, dass die Rechtsansicht der Finanzverwaltung bezüglich der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer nicht verfassungskonform sei; die Fälligkeit trete am 15. des Folgemonats nach der Verbuchung ein.
VwGH 11.11.2004, 2004/16/0179

