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Nochmals zur Aufsichtsratspflicht bei Privatstiftungen

GesellschaftsrechtNikolaus ArnoldGeS aktuell 2005, 425 - 428 Heft 11 und 12 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Die Befugnis zur Leitung einer inländischen Kapitalgesellschaft mit mehr als 300 Dienstnehmern begründet eine Aufsichtsratspflicht der Privatstiftung. Nach der vorläufigen Verbindlicherklärung des Beschlusses nach § 44 AußStrG durch das Firmenbuchgericht besitzt die Privatstiftung kein Abänderungsrecht.

Rechtsgrundlagen: § 44 AußStrG; § 22 Abs 1 Z 2 PSG; § 20 PSG; § 24 PSG; § 27 PSG; § 40 PSG; § 10 Abs 2 FBG

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