Zusammenfassung: In dem Beitrag wird auf geplante Neuregelungen bei den unbaren Entnahmen in der RV zum AbgÄG 2005 hingewiesen, die sowohl für die Bemessung unbarer Entnahmen wie auch für die Zulässigkeit von Umgründungen und die KESt-Pflicht ausbezahlter unbarer Entnahmen Auswirkungen zeigen werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 UmgrStG; § 18 Abs 2 Z 1 UmgrStG

