Zusammenfassung: Der UFS verneint die Gemeinnützigkeit eines Regionalverbands, dessen Tätigkeitsbereich sich vor allem auf Wirtschaftsförderung konzentriert.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 35 BAO; § 36 BAO; § 39 BAO; § 23 KStG
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Zusammenfassung: Der UFS verneint die Gemeinnützigkeit eines Regionalverbands, dessen Tätigkeitsbereich sich vor allem auf Wirtschaftsförderung konzentriert.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 35 BAO; § 36 BAO; § 39 BAO; § 23 KStG
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