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Zur Erlaubtheit einer Mantel-(Vorrats-)Gründung

GesellschaftsrechtLukas FanturGeS aktuell 2005, 370 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Das OLG Wien betont die Offenlegungspflicht bezüglich Vorratsgründungen in der Satzung und erläutert, dass einem Geschäftsführer bei Missachtung einer Ladung eine Zwangsstrafe auferlegt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 87 GOG; § 220 ZPO; § 4 GmbHG; § 15 Abs 1 FBG; § 16 Abs 1 AußStrG

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