Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Entscheidung des VwGH, in der dieser die Zulässigkeit der Einhebung einer Darlehensgebühr trotz zivilrechtlich unwirksamer Begründung des Darlehensvertrags bestätigte. Vor allem die in § 33 TP 8 Abs 3 GebG normierte unwiderlegliche Vermutung und die Unterfertigung einer Zahlungsbestätigung durch den Darlehensnehmer wurde als anspruchsbegründend qualifiziert.

