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VwGH: Die Wirkung einer Bilanzberichtigung: ex radice oder nur pro futuro?

GesellschaftsrechtMichael PetritzGeS aktuell 2004, 352 - 354 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 4 Abs 2 EStG; § 5 Abs 1 EStG; § 303 BAO

Der VwGH erörtert, dass eine Richtigstellung falscher Bilanzen auch geboten ist, wenn der Steuer- bzw Feststellungsbescheid bereits rechtskräftig und die Wiederaufnahme nicht zulässig ist sowie bei Zugrundelegung einer unrichtigen Rechtsmeinung bei Erstellung der Bilanz.

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