Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die fristgerechte Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie die Einbringung einer Steuererklärung voraussetzt und beschreibt die Rechtsfolgen einer verspäteten Geltendmachung.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; § 201 BAO

