§ 18 Abs 6 EStG; § 102 Abs 2 Z 2 EStG; Art 43 EG
Der VwGH erörtert, dass die Ablehnung des Verlustabzugs in Österreich und der Verweis auf den primären Verlustausgleich mit ausländischen Einnahmen eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit begründen kann.

