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BGH: Unzulässigkeit von Aktienoptionen für Aufsichtsratsmitglieder

GesellschaftsrechtThomas HabererGeS aktuell 2004, 235 - 238 Heft 6 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der BGH betont die Unzulässigkeit von Aktienoptionsprogrammen für Aufsichtsratsmitglieder, die mit zurückerworbenen eigenen Aktien oder mit bedingtem Kapital iSd § 192 Abs 2 Nr 3 dAktG unterlegt sind.

Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Nr 8 dAktG; § 192 Abs 2 Nr 3 dAktG; § 193 Abs 2 Nr 4 dAktG

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