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VwGH: Abgrenzung zwischen Mitunternehmerschaft und partialischem Darlehen

GesellschaftsrechtChristine ObermairGeS aktuell 2004, 254 - 255 Heft 6 v. 1.6.2004

§ 27 Abs 1 Z 2 EStG; § 23 Z 2 EStG 1988

Der VwGH erörtert, dass als " partiarische Darlehen" titulierte Vermögenszuwendungen, deren Rückerstattung nur unter bestimmten Konditionen vorgesehen ist, als Beteiligung an einem unternehmerischen Risiko zu qualifizieren ist. Weiters legt er dar, dass einkommenssteuerlich auch dann eine stille Gesellschaft vorliegen kann, wenn kein Handelsgewerbe besteht.

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