Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Umsetzung der RL 2003/49/EG in Österreich Stellung und erläutern, in welcher Beziehung § 99a EStG zu den Bestimmungen der §§ 99 und 94 Z 5 EStG steht. Weiters behandeln sie die Frage der Auslegung des Begriffs des " Nutzungsberechtigten" und prüfen, ob eine Betriebstätte als Nutzungsberechtigter qualifiziert werden kann.