Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH in der Rs Macrotronic zum Anlass, um sich mit den aktien- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Delisting auseinanderzusetzen. dabei nimmt er auch zur Frage des grundrechtlichen Schutzes des Aktieneigentums Stellung und prüft die Zulässigkeit einer Analogie zum Rechtsformwechsel. Erwägungen zur Zuständigkeit und den Beschlusserfordernissen für die Notifizierungsbeendigung runden den ersten Teil des Beitrags schließlich ab.