§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die im Rahmen eines Pflichtteilsverfahrens entstehenden Verfahrenskosten betrieblich bedingt und somit einkommenssteuerlich absetzbar sind.
§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die im Rahmen eines Pflichtteilsverfahrens entstehenden Verfahrenskosten betrieblich bedingt und somit einkommenssteuerlich absetzbar sind.
