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Einbringung nach Art III UmgrStG und Baurechtsvertrag

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 78 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass ein Baurechtsvertrag die Einbringung nur des Betriebsgebäudes und die Rückbehaltung des Betriebsgrundstücks ermöglicht.

Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; BaurechtsG; § 18 Abs 1 UmgrStG

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