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Keine Fristgebundenheit der Klage auf Entziehung der Geschäftsführung - auf das Verhalten der Mitgesellschafter ist Bedacht zu nehmen

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 67 - 68 Heft 2 v. 1.2.2004

§ 16 Abs 2 GmbHG; § 117 HGB; § 127 HGB

Der OGH legt dar, dass auch schon länger vergangene Vorfälle zur Absetzung des Geschäftsführers einer GmbH berechtigen können; jedenfalls aber liegt in der wesentlichen Beeinträchtigung von Gesellschaftsinteressen und einer unzumutbaren Fortführung der Geschäftsführertätigkeit ein Abberufungsgrund.

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