Zusammenfassung: Für die Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen an eine Privatstiftung ist auch dann Schenkungssteuer zu bezahlen, wenn der Geschenkgeber seine Rechtsposition als Treuhänder behält.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Für die Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen an eine Privatstiftung ist auch dann Schenkungssteuer zu bezahlen, wenn der Geschenkgeber seine Rechtsposition als Treuhänder behält.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
Schlagwörter:
