Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert den Zeitpunkt der Ingangsetzung der Zehnjahresfrist bei mehrmaligen Kapitalberichtigungen.
Rechtsgrundlagen: § 32 Z 3 EStG 1988
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Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert den Zeitpunkt der Ingangsetzung der Zehnjahresfrist bei mehrmaligen Kapitalberichtigungen.
Rechtsgrundlagen: § 32 Z 3 EStG 1988
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