Zusammenfassung: Das OLG Wien betont die gebotene Kennzeichnungskraft und Unterscheidbarkeit des Namens einer Privatstiftung.
Rechtsgrundlagen: § 2 PSG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das OLG Wien betont die gebotene Kennzeichnungskraft und Unterscheidbarkeit des Namens einer Privatstiftung.
Rechtsgrundlagen: § 2 PSG
Schlagwörter:
