Zusammenfassung: Das EKEG gelangt für Gesellschafter mit Kleinstanteilen ohne maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 74 GmbHG
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Zusammenfassung: Das EKEG gelangt für Gesellschafter mit Kleinstanteilen ohne maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 74 GmbHG
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