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BGH: Haftung des Vorstandes für falsche Ad-hoc-Meldungen

GesellschaftsrechtClemens Egermann; Stephan HeckenthalerGeS aktuell 2004, 386 - 388 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der BGH nimmt zur persönlichen Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds einer AG für unrichtige Ad-hoc-Meldungen Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 826 BGB

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