Zusammenfassung: Der BGH nimmt zur persönlichen Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds einer AG für unrichtige Ad-hoc-Meldungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 826 BGB
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Zusammenfassung: Der BGH nimmt zur persönlichen Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds einer AG für unrichtige Ad-hoc-Meldungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 826 BGB
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