§ 3 Abs 2 PSG; § 33 Abs 2 PSG; § 9 Abs 2 Z 6 PSG
Der OGH erläutert, dass von einer anlässlich der Gründung einer Privatstiftung gemeinsam festgelegten Abänderungsbefugnis auch wieder abgewichen werden kann, sodass ein Stifter die alleinige Änderungslegitimation besitzt.

