Zusammenfassung: Die ausschließliche Beteiligung von Kapitalgesellschaften an einer KEG schließt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 EStG 1988; § 23 Z 2 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die ausschließliche Beteiligung von Kapitalgesellschaften an einer KEG schließt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 EStG 1988; § 23 Z 2 EStG 1988
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