Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Auslegung des in § 102 Abs 2 Z 2 Satz 1 normierten und für die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben beschränkt Steuerpflichtiger essentiellen Inlandsbezug auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 2 Z 2 Satz 1 EStG

