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Keine Haftung des Vorstandes für Kursverschlechterung gegenüber Aktionär

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2003, 340 Heft 9 v. 1.9.2003

§ 84 AktG; § 1295 ABGB

Der vorstand kann für den Kursverfall der Aktien nicht zur Verantwortung gezogen werden.

OGH 24.04.2003, 3 Ob 288/02b

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