vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitnehmerähnlichkeit einer juristischen Person (GmbH)

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2003, 349 Heft 9 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Grundsätzlich können besitzen nur natürliche Personen Arbeitnehmerähnlichkeit aufweisen; erfolgte die Rechtsformwahl aber mit dem Ziel der Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen kann auch eine juristische Person als arbeitnehmerähnliche Person qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 7 JN; § 37 ASGG; § 50 ASGG; § 51 ASGG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!