§ 1 Abs 3 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass die Zusammenlegung aller Gesellschaftsanteile an einer Gesellschaft, die über Liegenschaftsbesitz verfügt, bei einem Treuhänder, die Entrichtung von Grunderwerbssteuer erfordert.
VwGH 23.01.2003, 2002/16/0228
§ 1 Abs 3 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass die Zusammenlegung aller Gesellschaftsanteile an einer Gesellschaft, die über Liegenschaftsbesitz verfügt, bei einem Treuhänder, die Entrichtung von Grunderwerbssteuer erfordert.
VwGH 23.01.2003, 2002/16/0228
