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Zuwendung einer Privatstiftung an eine andere

GesellschaftsrechtBMFGeS aktuell 2003, 45 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der unentgeltliche Vermögenstransfer zwischen zwei Privatstiftungen hat eine Nachversteuerung zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 lit b ErbStG

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