Zusammenfassung: Sofern die Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anerkennungsfähig ist, steht die in § 14 Abs 7 Z 5 EStG 1988 vorgesehene Beschränkung mit 80% des letzten Aktivbezugs mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 7 Z 5 EStG 1988; § 6 Abs 1 KStG 1988

